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Der Gesetzgeber sieht bei Arzneimitteln, die über eine Rezeptverordnung erfolgen, eine bestimmte Eigenbeteiligung (Arzneimittelzuzahlung) vor. Dies gilt auch für Infusionsarzneimittel. Folgende Abrechnungswege stehen Ihnen zur Verfügung: Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind? Sie können zwischen zwei Möglichkeiten wählen: Der bequemste Weg für Sie ist über eine so genannte Abtretungserklärung, die Sie bei uns unterschreiben. Diese ermöglicht uns direkt mit Ihrer Krankenkasse abzurechnen. Alternativ dazu können Sie eine Rechnung erhalten, die Sie per Lastschrift oder per Überweisung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum begleichen.
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