Sitemap Kontakt Impressum
LOGO
Über uns Standorte Kooperationen Aktuelles Service Shop


Aktuelles

Leistungen

Sicherheit und Herstellung

Lieferung

Konditionen

Unser Labor

FAQs

 
Headline

Der Gesetzgeber sieht bei Arzneimitteln, die über eine Rezeptverordnung erfolgen, eine bestimmte Eigenbeteiligung (Arzneimittelzuzahlung) vor. Dies gilt auch für Infusionsarzneimittel.

Folgende Abrechnungswege stehen Ihnen zur Verfügung:

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind?
Sie erhalten von uns am Ende des Monats per Post eine Rechnung über die Höhe der angefallenen Rezeptgebühren. Unsere Rechnungen können auf Wunsch auch als Monats-, Quartals- oder Jahresrechnung erfolgen, die Sie am besten per Lastschrift oder per Überweisung bzw. bar bei einem Besuch in der BerlinApotheke Oranienburger Tor begleichen.

Wenn Sie privat sind versichert sind?
Sie können zwischen zwei Möglichkeiten wählen:
Der bequemste Weg für Sie ist über eine so genannte Abtretungserklärung, die Sie bei uns unterschreiben. Diese ermöglicht uns direkt mit Ihrer Krankenkasse abzurechnen.
Alternativ dazu können Sie eine Rechnung erhalten, die Sie per Lastschrift oder per Überweisung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum begleichen.

 


© 2007 BerlinApotheke | Impressum | Eine starcompany healthcare + Website